Schneider Immobilien – Verkehrs-/Marktwertgutachten
Sie wollen Klarheit über den Verkehrs-/Marktwert einer Immobilie?
Unkompliziert und sachkundig können unsere Dipl. Immobilien-Sachverständige (zertifizierte Immobiliengutachter (DIAZert) für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten (LF) nach DIN EN ISO/IEC 17024) den Wert Ihrer Immobilie in
einem Gutachten ermitteln.
Gerade bei Erbauseinandersetzungen, Ehescheidung, geschwisterlichem
Ausgleich, steuerlichen Bewertungen oder bei der Erstellung einer Vermögensübersicht stehen wir Ihnen kompetent zur Seite.
Wir bewerten sachverständig Wohnhäuser, Grundstücke, Eigentumswohnungen und Gewerbeimmobilien – hierzu erstellen wir Ihnen, je nach Bedarf, ein Kurzgutachten oder ein ausführliches Verkehrswertgutachten (§ 194 BauGB).
Unser Kurzgutachten umfasst 10 bis 15 Seiten und ist ideal bei einem geplanten Verkauf, der Erstellung einer allgemeinen Vermögensübersicht oder zur Einigung in Erbengemeinschaften.
Das klassische Verkehrswertgutachten umfasst meist 60 bis 90 Seiten, ist gerichtsverwertbar und optimal bei Spezialimmobilien, Ehescheidungen, streitigen Auseinandersetzungen, bei der Berechnung von Erbschafts- und Schenkungssteuer, oder der Ermittlung von Grundstücksbelastungen (u.a. Nießbrauch, Erbbaurecht).
Verkehrswertgutachten
Der Verkehrs-/Marktwert ist in § 194 BauGB gesetzlich definiert:
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
- Wertermittlung des Verkehrswertes (Marktwert) gem. § 194 BauGB
- Vollgutachten, gerichtsverwertbar
- In Streitfällen, Zwangsversteigerungen, zur Vorlage bei Gericht oder Banken
- Ortsbesichtigung mit Foto- und Zustandsdokumentation, Überprüfung von Plänen, Flächen
- Einsichtnahme von Bauakte, Grundakte und Grundbuch
- Darstellung der rechtlichen Gegebenheiten, wie zum Beispiel Dienstbarkeiten und Baulasten
- Ermittlung von Grundstücksbelastungen wie Erbbau-, Wohnungs-, Wegerechte, Nießbrauch, Überbau
- Anwendung der durch die ImmoWertV vorgegebenen Wertermittlungsverfahren (Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren)
- Recherche von Bodenrichtwert, marktüblicher Miete sowie Art und Maß der baulichen Nutzung
- Einholen von Auskünften aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses
- Ausführliche Objektbeschreibung und Objektbeurteilung sowie Fotodokumentation
- Nachvollziehbare und nachprüfbare Darstellung der Wertermittlung (Bodenwert, Immobilienwert und Rechte an Grundstücken)
- Rechtssichere Darstellung gem. ImmoWertV im verlangten Umfang
Verkehrswertgutachten
Der Verkehrs-/Marktwert ist in § 194 BauGB gesetzlich definiert:
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
- Wertermittlung des Verkehrswertes (Marktwert) gem. § 194 BauGB
- Vollgutachten, gerichtsverwertbar
- In Streitfällen, Zwangsversteigerungen, zur Vorlage bei Gericht oder Banken
- Ortsbesichtigung mit Foto- und Zustandsdokumentation, Überprüfung von Plänen, Flächen
- Einsichtnahme von Bauakte, Grundakte und Grundbuch
- Darstellung der rechtlichen Gegebenheiten, wie zum Beispiel Dienstbarkeiten und Baulasten
- Ermittlung von Grundstücksbelastungen wie Erbbau-, Wohnungs-, Wegerechte, Nießbrauch, Überbau
- Anwendung der durch die ImmoWertV vorgegebenen Wertermittlungsverfahren (Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren)
- Recherche von Bodenrichtwert, marktüblicher Miete sowie Art und Maß der baulichen Nutzung
- Einholen von Auskünften aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses
- Ausführliche Objektbeschreibung und Objektbeurteilung sowie Fotodokumentation
- Nachvollziehbare und nachprüfbare Darstellung der Wertermittlung (Bodenwert, Immobilienwert und Rechte an Grundstücken)
- Rechtssichere Darstellung gem. ImmoWertV im verlangten Umfang
Was kostet unsere Dienstleistung?
Wir arbeiten bei der Gutachtenerstellung nach unserer Honorartabelle. Die Kosten orientieren sich an dem zu erstellenden Gutachten, dem Wert und der Art der Immobilie sowie dem erforderlichen Arbeitsaufwand. Für eine Marktpreisermittlung liegen die Kosten, je nach Objekt, in etwa bei der Hälfte der Kosten für ein Verkehrswertgutachten.
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