Ein Verkehrswertgutachten ist rechtlich durch § 194 BauGB definiert und wird bei Erbauseinandersetzungen, Ehescheidung, geschwisterlichem Ausgleich, steuerlichen Bewertungen (Erbschafts- und Schenkungssteuer) sowie zur Vermögensübersicht benötigt.
Wir bieten zwei Varianten:
- Kurzgutachten (10 bis 15 Seiten): Ideal bei geplantem Verkauf, Vermögensübersicht oder zur Einigung in Erbengemeinschaften.
- Klassisches Verkehrswertgutachten (meist 60 bis 90 Seiten): Gerichtsverwertbar, für Streitfälle, Zwangsversteigerungen, zur Vorlage bei Gericht oder Banken und bei Spezialimmobilien.
Der Umfang beinhaltet Einsicht in Bauakte, Grundakte und Grundbuch, Bodenrichtwert und marktübliche Miete, Auskünfte aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses sowie die Anwendung von Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahren nach ImmoWertV. Auch Grundstücksbelastungen wie Nießbrauch, Wohnungs-, Wege- und Erbbaurecht werden bewertet.
Bei einem persönlichen Gespräch und der Besichtigung Ihrer Immobilie stellen wir fest, welches Gutachten für Ihre Situation erforderlich ist. Die Kosten richten sich nach unserer Honorartabelle sowie nach Wert und Art der Immobilie und dem Arbeitsaufwand.